Rettungsgasse bilden – Leben retten

01.08.2026
Feuerwehr
Die Rettungsgasse ermöglicht Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei, Unfallstellen schnell zu erreichen. Jede Minute zählt. Trotzdem wird sie häufig zu spät oder falsch gebildet. Deshalb gilt: Bilden Sie die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr – nicht erst, wenn der Verkehr zum Stillstand kommt.

Die Regel ist einfach:

Bei zwei Fahrstreifen: Linke Spur nach links, rechte Spur nach rechts.

Bei drei oder mehr Fahrstreifen: Die Rettungsgasse entsteht immer zwischen der linken Spur und der direkt danebenliegenden Spur. Alle übrigen Fahrzeuge fahren nach rechts.

Wichtige Hinweise

  • Bilden Sie die Rettungsgasse frühzeitig – bereits bei stockendem Verkehr.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, damit genügend Platz zum Ausweichen bleibt.
  • Nutzen Sie den Standstreifen nicht als Rettungsgasse. Er ist oft blockiert oder nicht durchgehend befahrbar.
  • Schließen Sie die Rettungsgasse nicht sofort wieder. Häufig folgen weitere Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei.
  • Achten Sie auch an Ampeln oder im dichten Stadtverkehr darauf, Einsatzfahrzeugen ausreichend Platz zu schaffen.

Merksatz:
Die Rettungsgasse entsteht immer zwischen der linken Spur und allen übrigen Fahrstreifen. Wer früh reagiert, hilft dabei, Leben zu retten.

Gesetzliche Pflicht

Die Rettungsgasse ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss sie auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung gebildet werden, sobald der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fließt oder steht.

Wer keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro, Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot rechnen. Wer Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert oder gefährdet, kann sich zudem strafbar machen.