Anmeldung: Offene Feuer - Waldbrandgefahr beachten!
06.03.2025
Offene Feuer (Daxenfeuer, Räumfeuer, Oster-/Johannifeuer, usw. ) müssen rechtzeitig angemeldet werden.
Dies ist unbedingt bei der alarmauslösenden Stelle, sowie beim jeweiligen Ordnungsamt durchzuführen. Die Anmeldung erfolg bei der Integrierten Leitstelle (alarmauslösenden Stelle) unter www.ils-oberland.brk.de .
Feuerwehreinsätze, die wegen "Nicht angemeldeten Feuern" zu Stande kommen, können durch das jeweilige Ordnungsamt in Rechnung gestellt werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass ein Abbrennen von Feuern nicht das ganze Jahr gestattet ist. Informieren Sie sich hierzu in ihrem zuständigen Ordnungsamt und auf der Internetseite des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB.
Die aktuelle Wald-/Grasbrandgefahr ist bei der Planung zu berücksichtigen: Informationen des DWD