Rettungsgasse hilft Leben retten!

13.03.2021
Die Rettungsgasse kann bei Unfällen auf Autobahnen oder im dichten Stadtverkehr Leben retten. Sie dient dazu, dass Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei schnellstmöglich zum Einsatzort kommen. Leider vergessen Autofahrer häufig, eine Rettungsgasse zu bilden oder es kommt zu Problemen beim Versuch. Wir geben wichtige Hinweise zur Rettungsgasse – zum Handeln und zu den Regelungen.

Rettungsgasse bilden: Die gesetzlichen Vorgaben

Wichtig ist: Alle Autofahrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Ausschlaggebend ist hier der Paragraph 11, Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO):

“Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.”

In seiner Sitzung am 22. September 2017 hat der Bundesrat eine deutliche Erhöhung des Strafmaßes beschlossen, für die Autofahrer, die es versäumen, eine Rettungsgasse zu bilden. Ihnen droht nun ein Bußgeld von bis zu 200 Euro sowie bei weiterer Behinderung des Einsatzgeschehens zusätzlich bis zu 120 Euro Bußgeld.

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 49, Abs. 1 Nr. 11 der StVO. Obendrein verabschiedete der Bundestag im Mai 2017 die neue Strafvorschrift “Behinderung von hilfeleistenden Personen”. Auf dieser Grundlage können die Strafen noch deutlich höher ausfallen.

Die Bundesregierung hatte den Antrag zur Erhöhung des Strafmaßes bereits im Juli 2017 eingebracht. Damals zog die Regierung diesen ersten Entwurf jedoch zurück, weil die Behinderung von Feuerwehrleuten und Rettungskräften laut Bundesverkehrsministerium noch schärfer geahndet werden sollte.

Rettungsgasse bilden: So geht es!

Bei zwei Fahrstreifen ist die Rettungsgasse in der Mittel zu bilden. Autos, die sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, müssen an den linken Fahrbahnrand fahren. Autos auf dem rechten Streifen fahren an den rechten Fahrbahnrand. Bei dreispurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse zwischen der ganz linken und der mittleren Fahrspur gebildet. Bei einer Autobahn mit vier Spuren gilt dies ebenso.

Es gilt zu beachten, dass der Standstreifen von Rettungskräften nicht als Zufahrt genutzt werden kann . Der Standstreifen ist nicht immer durchgehend ausgebaut oder könnte durch liegengebliebene Fahrzeuge unpassierbar sein.

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Rettungsgasse bilden: Was sonst noch wichtig ist

Damit die Bildung einer Rettungsgasse möglich ist, wird vom Autofahrer vorausschauendes Fahren verlangt. So gilt beispielsweise im Falle eines Staus, nicht zu dicht auf den Vordermann aufzufahren. Dadurch bleibt Platz zum Rangieren! Noch besser: Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, die Rettungsgasse bilden! Gleiches gilt natürlich auch an Ampeln.

Ebenso wichtig: Auch wenn das erste Einsatzfahrzeug die Rettungsgasse passiert hat, darf die Rettungsgasse noch nicht geschlossen werden. Weitere Einsatzfahrzeuge können folgen, um die Unfallstelle anzufahren.